
Schenkung und Nachlass
Die steuerlichen Gegebenheiten bei Schenkung, Testamentsniederlegung und -vollstreckung
Im Überblick
• Schenkung
• Nachlass
• Nachfolgeregelung
• Erbschaft- und Schenkungsteuer
Bei Vermögensübertragung durch Schenkung oder Testament gilt es steuerliche Aspekte zu beachten, wenn nicht unnötig Vermögenswerte ans Finanzamt verloren gehen sollen. In Ihren eigentlichen Absichten beeinflussen lassen, sollten Sie sich davon aber nicht!
Folgen Sie Ihren ursprünglichen Interessen und Wünschen, legen Sie zunächst diese fest und suchen Sie dann gemeinsam mit uns nach der entsprechenden steueroptimalen Umsetzung. Durch gezielte Überlegungen und Nachfolgeplanung können Sie die Auslösung erheblicher Belastungen durch Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer mindern oder vermeiden.
Sofern Sie zu Lebzeiten Vermögensübertragungen vornehmen wollen, so informieren wir Sie über Ihre Möglichkeiten, um steuerliche Nachteile zu umgehen. Steuervorteile hierzu entstehen bspw. bei mehrfacher Ausnutzung der Freibeträge, beim Einsetzen eines Interimserwerbers, bei steuerfreien Zuwendungen zum Zwecke des angemessenen Unterhalts oder zur Ausbildung des Begünstigten, der steuerfreien Übertragung des Familienwohnheims auf den Ehegatten, dem steueroptimalen Abschluss einer Lebensversicherung, der Einrichtung eines gemeinschaftlichen Bank- oder Wertpapierdepots.
Ebenso komplex sind die Ausgestaltungsmöglichkeiten für Ihren Nachlass, aus Unwissenheit entsteht viel Ungewolltes, besser Sie fragen uns. – Das „Berliner Testament“ bspw. gehört zu den bekanntesten und beliebtesten Testamentsarten. Motivation bei der Ausgestaltung des Testamentes in dieser Variante ist meist der Wunsch, den überlebenden Ehegatten abzusichern. Die Ehegatten setzen sich zunächst gegenseitig als Erben ein und ihre Kinder erhalten erst nach dem Tode des Letztversterbenden. Dies ist jedoch oftmals steuerlich sehr ungünstig.
Reden wir besser rechtzeitig.


