JAHRESABSCHLUSS

Die Ermittlung von Überschüssen und Fehlbeträgen

Im Überblick
• Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
• Bilanz
• Steuergutachten

Das kaufmännische Geschäftsjahr endet mit dem Jahresabschluss, dem rechnerischem Abschluss zur Ermittlung von Jahresüberschüssen (wenn Erträge größer sind als Aufwendungen oder aber im umgekehrten Fall) mit der Ermittlung von Jahresfehlbeträgen. Der Jahresabschluss ist Bestandteil der handelsrechtlichen Rechnungslegung eines Unternehmens und ist somit Pflicht für jeden Kaufmann.

Ein Jahresabschluss besteht je nach Unternehmung mindestens aus der Gewinn- und Verlustrechnung (gem. § 4 Abs. 3 EStG) oder aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung. Zur Abgabe eines vollständigen Jahresabschlusses sind daneben für Unternehmen mit doppelter Buchführung ein so genannter Anhang sowie ein Lagebericht verpflichtend.

Die ordnungsgemäße Buchführung erfordert Klarheit und Übersichtlichkeit, denn sie soll einerseits der Geschäftsleitung dienen, bspw. bei Entscheidungen zur zukünftigen Unternehmensausrichtung, und muss hierzu Erkenntnis über die Ertrags- und daraus folgend der Vermögenslage liefern. Andererseits wird hierüber die Steuerlast ermittelt.

Die Zahlen, die Unternehmensstärke, Investitionskriterien und Kreditwürdigkeit repräsentieren sollen, müssen die Steuerbelastung so gering wie möglich halten. In den Händen Ihres Steuerberaters verliert diese Thematik an Widersprüchlichkeit. Zumal durch die Einführung der Kreditwürdigkeitskriterien nach Basel II sich der aus diesen konträren Anforderungen resultierende Konflikt weiter vergrößert hat.

Ihr Jahresabschluss ist entscheidend wie nie bei der Beurteilung Ihrer Kreditwürdigkeit, ist hoch relevant für die Kreditvergabe durch Banken. Vor dem Hintergrund sich ständig ändernder Gesetzeslage begleiten wir Sie mit Kompetenz und Aktualität, optimieren, was sich optimieren lässt.