STEUERERKLÄRUNG

Die private oder betriebliche Steuererklärung und sonstige steuerrelevane Erklärungen

Steuern im Überblick
• Lohnsteuer (LSt) und Einkommenssteuer (ESt)
• Umsatzsteuer (USt)
• Gewerbesteuer (GewSt)
• Körperschaftsteuer (KSt)
• Kapitalertragsteuer (KESt)
• sonstige steuerrelevante Erklärungen oder Meldungen

Für steuerpflichtige Personen und Unternehmen kümmern wir uns um die Erfassung von und Meldung zu Einkünften, Ausgaben und anderen steuerrelevanten Aspekten ans Finanzamt.

Je nach Mandatierung erstellen wir Ihre private Lohn- und Einkommenssteuererklärung oder aber Ihre betriebliche Steuererklärung, unterscheiden Lohnsteuererklärung (LSt-Erklärung) und Einkommenssteuererklärung (ESt-Erklärung) einerseits von Umsatzsteuererklärung (USt-Erklärung), Gewerbesteuererklärung (GewSt-Erklärung),  Körperschaftsteuererklärung (KSt-Erklärung) sowie auch Kapitalertragsteuer-Anmeldung andererseits.

Im Weiteren gehen Vermögensübertragungen bei Schenkungen oder Erbschaften einher mit der Notwendigkeit steuerlicher Erklärungen gegenüber dem Finanzamt. Auf  der rechtlich sicheren und wirtschaftlich optimierten Seite sind Sie, wenn sich auch im Falle von Schenkung oder Erbschaft Ihrem Steuerberater anvertrauen.

In Folge der abgegebenen Steuerklärungen ergehen seitens der Finanzämter Ihre Steuerbescheide. Diese prüfen wir und erheben ggf. Einspruch oder aber stellen notwendige Anträge, wie sie sich nicht selten aus Änderung, Stundung oder Erlass ergeben können.

Gegenüber Finanzbehörden und Finanzämtern vertreten wir aufmerksam, gewissenhaft und konsequent Ihre Interessen.